Regelungsvorhaben

Kollektivklagen (insbes. Regulierung ihrer Drittfinanzierung)

Angegeben von:
Dr. iur. Herbert WOOPEN Docteur en droit, Rechtsanwalt (R007776) am 08.01.2026

Beschreibung:
Kollektive Rechtsdurchsetzung sollte in einer Art und Weise erfolgen, dass die Interessen aller davon Betroffenen in fairer Weise effizient berücksichtigt werden. Konkrete Initiative hierzu stehen derzeit nicht an.

Betroffene Interessenbereiche (3)

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