Regelungsvorhaben
Einführung, Erweiterung und Weiterentwicklung des Industriestrompreises
Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. (R001630)
am
05.01.2026
Beschreibung:
Der BVK setzt sich für folgende Punkte ein:
- Adressatenkreis: Auch die "nur" abwanderungsgefährdeten Branchen (KUEBLL RN 405 b) sollten in den Anwendungsbereich des CISAF aufgenommen werden.
- Wettbewerbsschutz: Für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und die Transformation durch Elektrifizierung sind Stromkosten von 40 bis 60 €/MWh inkl. aller staatlich induzierter und regulierter Preisbestandteile notwendig.
- Laufzeit: Der Beihilferahmen sollte unbefristet gelten, bis ein dauerhaft wettbewerbsfähiges Strompreisniveau erreicht ist.
Gegenleistungen: Ökologischer Gegenleistungen (z.B. Investitionsvorgaben) sind im Rahmen von Entlastungsmaßnahmen allgemein nicht sinnvoll, da diese den Entlastungseffekt verringern. Auf Gegenleistungen sollte verzichtet werden.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]