Regelungsvorhaben

Einführung, Erweiterung und Weiterentwicklung des Industriestrompreises

Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. (R001630) am 05.01.2026

Beschreibung:
Der BVK setzt sich für folgende Punkte ein: - Adressatenkreis: Auch die "nur" abwanderungsgefährdeten Branchen (KUEBLL RN 405 b) sollten in den Anwendungsbereich des CISAF aufgenommen werden. - Wettbewerbsschutz: Für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und die Transformation durch Elektrifizierung sind Stromkosten von 40 bis 60 €/MWh inkl. aller staatlich induzierter und regulierter Preisbestandteile notwendig. - Laufzeit: Der Beihilferahmen sollte unbefristet gelten, bis ein dauerhaft wettbewerbsfähiges Strompreisniveau erreicht ist. Gegenleistungen: Ökologischer Gegenleistungen (z.B. Investitionsvorgaben) sind im Rahmen von Entlastungsmaßnahmen allgemein nicht sinnvoll, da diese den Entlastungseffekt verringern. Auf Gegenleistungen sollte verzichtet werden.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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