Regelungsvorhaben
CO2-Export rechtlich ermöglichen
Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. (R001630)
am
05.01.2026
Beschreibung:
Der BVK wirbt dafür, den Export von CO2 zum Zwecke der Speicherung rechtlich zu ermöglichen. Aufgrund fehlender entwickelter Speicher in Deutschland, ist es notwendig CO2 im Ausland zu speichern. Andernfalls werden gewisse Industrien, wie die Kalkindustrie aufgrund ihrer unvermeidbaren rohstoffbedingten CO2-Emissionen, daran gehindert, klimaneutral zu produzieren.
-
Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zu den Entschließungen LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 und LP.5(14) vom 11. Oktober 2019 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 (Londoner Protokoll) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 21.08.2025 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]