Regelungsvorhaben
AVMD-Richtlinie benötigt keine Anpassung
Angegeben von:
TikTok Germany GmbH (R001450)
am
19.12.2025
Beschreibung:
Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) findet auch auf neuere Dienste wie TikTok, die nicht Teil der ursprünglichen gesetzgeberischen Debatte und bei der Einführung der Richtlinie noch nicht am Markt waren, effektiv Anwendung. Ergänzt und gestärkt durch den DSA und EMFA, haben sich die geltenden Regeln als zukunftsfähig und zweckmäßig erwiesen. Entsprechend ist eine Überarbeitung der AVMD-RL nicht erforderlich.
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Internetpolitik [alle RV hierzu]