Regelungsvorhaben
Weitere Anpassung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (R000534)
am
19.12.2025
Beschreibung:
Nach den umfangreichen Änderungen der Gefahrstoffverordnung, welche im Dezember 2024 in Kraft getreten sind, hat das BMAS am 29. Juli 2025 einen Referentenentwurf zu einer weiteren Anpassung der Gefahrstoffverordnung vorgelegt. Durch die Abänderungen soll im Wesentlichen die EU-Asbestrichtlinie (2009/148/EG) in nationales Recht umgesetzt werden. Da in den kommenden Jahren viele Gebäude (energetisch) saniert werden müssen und im Gebäudebestand nach Schätzungen der BG Bau bis zu 20 Prozent Asbest enthalten sein könnten, kommt der wirksamen, aber auch praktikablen Ausgestaltung von Arbeitsschutzregelungen in diesem Bereich eine große Bedeutung zu.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 566/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.09.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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