Regelungsvorhaben

Die BMW Group setzt sich für Bürokratiefreiheit und gesetzliche Klarstellungen für bidirektionales Laden ein.

Angegeben von:
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (R002370) am 19.12.2025

Beschreibung:
Nach aktueller Rechtslage besteht die Gefahr, dass die Vergütung des Kunden durch das bidirektionale Laden zum einen Einkommensteuerrelevant und zum anderen Gewerbesteuerrelevant sind, sprich dem Kunden völlig unnötiger bürokratischer Aufwand aufgebürdet wird. Durch kurzfristige Anpassungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren, bspw. durch Änderungen im EStG, GewStG oder UStG, könnten entsprechende Erleichterungen herbeigeführt werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1866 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1974 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2512190086 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

Nach oben blättern