Regelungsvorhaben

Bürokratiearme Umsetzung der kinderzahlabhängigen Pflegebeitrags-Abführung.

Angegeben von:
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (R002370) am 19.12.2025

Beschreibung:
Arbeitgeber sind als beitragsabführende Stelle verpflichtet, die Anzahl der Kinder ihrer Beschäftigten bei der Ermittlung des Pflegeversicherungsbeitrags zu berücksichtigen. Beim eingeführten zentralen digitalen Verfahren werden aufgrund der unterschiedlichen Kinderbegriffe im Steuer- und Beitragsrecht nicht alle für die Ermittlung des Beitragssatzes relevanten Kinder im System erfasst und an die Arbeitgeber gemeldet. Die Erhebung, Prüfung, manuelle Erfassung und Pflege dieser sog. "Differenzkinder" führen in der Entgeltabrechnung der Unternehmen zu bürokratischen Belastungen. Daher sollte für die Erfassung eine bürokratiearme Lösung umgesetzt werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1511 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2512190081 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

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