Regelungsvorhaben
Wohnsitzregelung gem. § 12a AufenthG, § 12 Abs. 2 AufenthG et al.
Angegeben von:
AWO Bundesverband e.V. (R002224)
am
19.12.2025
Beschreibung:
Die Wohnsitzregelung gemäß § 12a AufenthG ist ein wichtiges Instrument zur Förderung der nachhaltigen Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen in Deutschland. Sie verpflichtet Ausländer, die als Asylberechtigte, Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wurden, ihren Wohnsitz in einem bestimmten Bundesland zu nehmen, in das sie während des Asylverfahrens zugewiesen wurden.
- Asyl und Flüchtlingsschutz [alle RV hierzu]