Regelungsvorhaben
Nachbesserungen Schuldnerberatungsdienstegesetz
Angegeben von:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. (R002086)
am
19.12.2025
Beschreibung:
Mit dem Schuldnerberatungsdienstegesetz sollen Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie umgesetzt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Verbraucher*innen mit Zahlungsschwierigkeiten Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten haben. Die AG SBV begrüßt das Vorhaben und spricht sich insbesondere für eine Kostenfreiheit der Beratungsleistung sowie einen festen Personalschlüssel, die Zuständigkeit der Länder für die Umsetzung und die Unabhängigkeit der Anbieter aus, um diesen Zugang sicherzustellen.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1847 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG) Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]