Regelungsvorhaben
Wesentliche Hürden bei der Anwendung des § 11 Abs. 5 AÜG für Arbeitgeber in der Praxis
Angegeben von:
Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. (R000479)
am
19.12.2025
Beschreibung:
Der HDE informiert über die Herausforderung von Arbeitgebern, Leiharbeitnehmer während eines Arbeitskampes gemäß § 11 Abs. 5 AÜG einzusetzen. Den Entleihern drohen schon bei fahrlässiger fehlerhafter Anwendung der Norm drakonische Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Für Verleiher kann ein Verstoß zu erheblichen erlaubnisrechtlichen Konsequenzen führen. Die Hürde für die Anwendung dieser Norm ist damit außerordentlich hoch, wodurch die Arbeitskampfparität zulasten der Arbeitgeber gestört wird.
- E-Commerce [alle RV hierzu]
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu]
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