Regelungsvorhaben

Beibehaltung der bisherigen Zielwerte für eine bundeseinheitliche, mindestens zu vereinbarende personelle Ausstattung nach § 113c Absatz 8 SGB XI

Angegeben von:
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (R001696) am 18.12.2025

Beschreibung:
Der bpa begrüßt, dass die Zielwerte für eine bundeseinheitliche, mindestens zu vereinbarende personelle Ausstattung nach § 113c Absatz 8 SGB XI für den neuen Erhebungszeitraum 2026/2027 gegenüber der bisherigen Festlegung weder angehoben noch verbindlich ausgestaltet werden sollen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass insbesondere Hilfskraftpersonal mit landesrechtlich geregelter Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege mit einer Ausbildungsdauer von mindestens einem Jahr bisher in keinem Bundesland in auch nur annähernd ausreichender Zahl zur Verfügung steht. Eine Anhebung der Zielwerte oder eine Regelung zur verbindlichen Einhaltung hätte die Einrichtungen in einer ohnehin angespannten Versorgungssituation zusätzlich belastet.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2512180203 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 16.12.2025 an:

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