Regelungsvorhaben
Vorsorgemaßnahmen für pflegende Angehörige (§ 23 SGB V) stärken
Angegeben von:
Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk (R004738)
am
15.12.2025
Beschreibung:
Bei § 23 SGB V gilt noch der Grundsatz "ambulant vor stationär", während er bereits für §§ 24, 40, 41 SGB V nicht mehr gilt. Dies soll angepasst werden.
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]