Regelungsvorhaben

Vorsorgemaßnahmen für pflegende Angehörige (§ 23 SGB V) stärken

Angegeben von:
Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk (R004738) am 15.12.2025

Beschreibung:
Bei § 23 SGB V gilt noch der Grundsatz "ambulant vor stationär", während er bereits für §§ 24, 40, 41 SGB V nicht mehr gilt. Dies soll angepasst werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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