Regelungsvorhaben
gesetzliche und finanzielle Absicherung der vor- und nachstationären Beratungsarbeit
Angegeben von:
Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk (R004738)
am
15.12.2025
Beschreibung:
Zur nachhaltigen Inanspruchnahme von § 23,24 und 40,41 SGB V wird vorab beraten und der Maßnahmenerfolg durch Nachsorgeangebote nachhaltig gesichert. Dies wird durch die Beratungsstellen gewährleistet, die keine ausreichende oder abgesicherte Finanzierungsstruktur haben. Hierzu muss das SGB V entsprechend angepasst werden.
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]