Regelungsvorhaben
Änderungen in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung aufgrund Vorgaben der UN-Menschenrechtskonvention
Aktiv vom 13.12.2025 bis 29.12.2025
Angegeben von:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Angehörigen von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung e.V. (R006882)
am
13.12.2025
Beschreibung:
Die Bundesregierung ist durch die UN-Menschenrechtskonvention angehalten für die in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Arbeitende den Weg in den normalen Arbeitsweg zu forcieren. Damit stellt sich die Frage der Zukunft der WfbM. Bei der Ausgestaltung der WfbM wollen wir mit gestalten helfen.
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu]