Regelungsvorhaben

Änderungen in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung aufgrund Vorgaben der UN-Menschenrechtskonvention

Aktiv vom 13.12.2025 bis 29.12.2025

Angegeben von:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Angehörigen von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung e.V. (R006882) am 13.12.2025

Beschreibung:
Die Bundesregierung ist durch die UN-Menschenrechtskonvention angehalten für die in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Arbeitende den Weg in den normalen Arbeitsweg zu forcieren. Damit stellt sich die Frage der Zukunft der WfbM. Bei der Ausgestaltung der WfbM wollen wir mit gestalten helfen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

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