Regelungsvorhaben

Verpflichtung privater Anbieter zu Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen

Angegeben von:
Bundesvereinigung Lebenshilfe (R004143) am 11.12.2025

Beschreibung:
Die Pflicht von privaten Anbietern zum Ergleifen von angemssenen Vorkehrungen darf nicht unter Ausschluss baulicher Veränderungen oder Veränderungen an Produkten und Dienstleistungen geregelt werden. Mesnchen mit Behinderung müssen bei Verstößen gegen die Pflichtne zur Barrierefreiehit und angemessene Vorkehrungen auf Unterlassung und Beseitigung des Verstoßes sowie auf Schadensersatz und Entschädigung klagen können. Zumindest ist klarzustellen, dass etwaige Einschränkungen des Rechtsschutzes sowie des Anspruchs auf angemessene Vorkehrungen, die im Entwurf vorgesehen werden, Rechte und Rechtsschutzmöglichkeiten aus anderen Gesetzen unberührt lassen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 19.11.2025 Federführendes Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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