Regelungsvorhaben
1:1-Umsetzung der Verpackungsverordnung in deutsches Recht
Angegeben von:
DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. (R001792)
am
09.12.2025
Beschreibung:
Am 11.02.2025 ist die Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 19.12.2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 2025/40
vom 22.01.2024, EU-Verpackungsverordnung) in Kraft getreten. Wesentliche Vorschriften werden 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung, d.h. am 12. August 2026,
wirksam. Die Vorschriften gelten dann vielfach unmittelbar in Deutschland. Für einige
Vorschriften enthält die Verordnung jedoch gesonderte Inkrafttretens-, Wirksamkeits oder Übergangsregelungen.
Der Verband setzt sich für die 1:1-Umsetzung der Verpackungsverordnung in deutsches Recht ein. Mögliche zusätzliche Kosten und bürokratische Vorgaben möchte er verhindern
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.11.2025 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 05.12.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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