Regelungsvorhaben

Rücknahme des G-BA-Auftrags zur Substitution biotechnologisch hergestellter Arzneimittel

Angegeben von:
STADAPHARM GmbH (R004858) am 08.12.2025

Beschreibung:
Damit biopharmazeutische Therapien – insbesondere Biosimilars – dauerhaft bezahlbar und zuverlässig verfügbar bleiben, müssen stabile Rahmenbedingungen gewährleistet sein. Dazu gehört, den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zurückzunehmen und eine automatische Austauschbarkeit biologischer Arzneimittel in Apotheken zu verbieten. Die derzeitige Maßnahme kann Versorgungssicherheit und den biotechnologischen Standort Deutschland nachhaltig beeinträchtigen. Solange die automatische Austauschbarkeit rechtlich zulässig ist, soll das Open-House Modell bei allen Ausschreibungen der Krankenkassen gesetzlich verankert sein.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2511300001 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

  2. SG2511300002 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

Nach oben blättern