Regelungsvorhaben
Reform der gemeinnützigen Zwecke nach § 52 Abs. 2 AO
Angegeben von:
Deutscher Bundesjugendring e.V. (R000522)
am
28.11.2025
Beschreibung:
Es braucht eine gesetzliche Klarstellung, dass die Beeinflussung der politischen Meinungsbildung für gemeinnützige Organisationen innerhalb des Rahmens der anerkannten Satzungszwecke unschädlich ist. Auch entsprechende Äußerungen zu tagespolitischen Ereignissen müssen für die Gemeinnützigkeit unschädlich sein. Ein Engagement für Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde müssen darüber hinaus für gemeinnützige Organisationen immer möglich sein. In diesem Sinne braucht es eine Reform der gemeinnützigen Zwecke nach § 52 Abs. 2 AO unter Einbeziehung der Jugendverbände und der breiten demokratischen Zivilgesellschaft.
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]