Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Absenkung der Altersgrenze für das Mammographie-Screening sowie Veränderung der personellen Voraussetzungen zur Durchführung von Mammografien

Angegeben von:
Berufsverband der Niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für Hämatologie und Medizinische Onkologie in Deutschland e.V. (R000095) am 26.11.2025

Beschreibung:
Befürwortung der geplanten Absenkung der Altersgrenze für das Mammographie-Screening auf 45 Jahre sowie Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung zur Sicherstellung der Qualität bei der Durchführung von Mammografien durch beaufsichtigte Personen mit sonstiger medizinischer Ausbildung, einschließlich der Spezifizierung der maximalen Anzahl fernbeaufsichtigter Personen pro Ärztin/Arzt sowie der regelmäßigen Überprüfung einer spezifizierten Anzahl selbstständig durchgeführter Mammographien durch beaufsichtigte Personen pro Zeitraum.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Referentenentwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 05.11.2025 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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