Regelungsvorhaben

Änderung des § 13a DüV

Aktiv vom 24.11.2025 bis 29.06.2026

Angegeben von:
Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Wesermünde e.V. (R001613) am 24.11.2025

Beschreibung:
Ausnahmen für § 13a Abs. 2 und 3 DüV - Einführung einer Ausnahme von den Einschränkungen nach §13a, Absatz 2 & 3 in „roten Gebieten“ für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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