Regelungsvorhaben
Änderung des § 13a DüV
Angegeben von:
Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Wesermünde e.V. (R001613)
am
24.11.2025
Beschreibung:
Ausnahmen für § 13a Abs. 2 und 3 DüV - Einführung einer Ausnahme von den Einschränkungen nach §13a, Absatz 2 & 3 in „roten Gebieten“ für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe
- Artenschutz/Biodiversität [alle RV hierzu]
- Ländlicher Raum [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]