Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Übergangszeitraum zwischen PJ und Approbation

Angegeben von:
Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. (R004269) am 14.11.2025

Beschreibung:
Der Übergangszeitraum zwischen Ende des PJs und dem Erhalt der Approbation soll so geregelt werden, dass angehende Absolvent*innen nach dem PJ weiterhin pharmazeutisch Tätig sein können.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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