Regelungsvorhaben
Übergangszeitraum zwischen PJ und Approbation
Angegeben von:
Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. (R004269)
am
14.11.2025
Beschreibung:
Der Übergangszeitraum zwischen Ende des PJs und dem Erhalt der Approbation soll so geregelt werden, dass angehende Absolvent*innen nach dem PJ weiterhin pharmazeutisch Tätig sein können.
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Hochschulbildung [alle RV hierzu]