Regelungsvorhaben
Krankheitstage im Praktischen Jahr
Angegeben von:
Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. (R004269)
am
14.11.2025
Beschreibung:
Pharmazeut*innen im Praktikum sollen krankheitsbedingte Ausfallzeiten von bis zu zwei Wochen eingeräumt werden, ohne die Anerkennung des Praktischen Jahres zu gefährden.
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Hochschulbildung [alle RV hierzu]