Regelungsvorhaben

Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR)

Angegeben von:
Verband der Hersteller von Textil-, Papier-, Leder- und Pelzhilfs- und -farbmitteln, Tensiden, Komplexbildnern, Antimikrobiellen Mitteln, Polymeren Flockungsmitteln, Kosmetischen Rohstoffen und Pharmazeutischen Hilfsstoffen oder verwandten Produkten e. V. - Verband TEGEWA e. V. (R000552) am 14.11.2025

Beschreibung:
Die EU-Kommission plant eine Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR), die verbindliche Sorgfaltspflichten für entwaldungsfreie Lieferketten vorsieht. TEGEWA begleitet die Anpassung der EU-Entwaldungsverordnung, insbesondere die Überprüfung des Anwendungsbereichs und die Ausgestaltung praktikabler Übergangsregelungen, um Umweltziele mit der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in Einklang zu bringen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

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