Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Erfolgreiches Konzept Therapie statt Strafe endlich rechtlich absichern

Angegeben von:
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (R002345) am 12.11.2025

Beschreibung:
Die DHS und die BAG S haben ihre Forderung erneuert, das Konzept "Therapie statt Strafe" zu sichern. Die bestehende Gesetzeslücke im Sozialgesetzbuch II verhindert weiterhin, dass Menschen, die im Rahmen von § 35 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eine stationäre Therapie antreten, Zugang zu Leistungen nach dem SGB II erhalten. Wir fordern deshalb: § 7 Absatz 4 SGB II so zu ändern, dass ein Aufenthalt in einer Therapieeinrichtung nach § 35 BtMG nicht mehr zum Leistungsausschluss führt sowie den Krankenversicherungsschutz und die Existenzsicherung während der Therapie verbindlich zu gewährleisten

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2511120010 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

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