Regelungsvorhaben
Erfolgreiches Konzept Therapie statt Strafe endlich rechtlich absichern
Angegeben von:
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (R002345)
am
12.11.2025
Beschreibung:
Die DHS und die BAG S haben ihre Forderung erneuert, das Konzept "Therapie statt Strafe" zu sichern. Die bestehende Gesetzeslücke im Sozialgesetzbuch II verhindert weiterhin, dass Menschen, die im
Rahmen von § 35 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eine stationäre Therapie antreten, Zugang zu
Leistungen nach dem SGB II erhalten. Wir fordern deshalb: § 7 Absatz 4 SGB II so zu ändern, dass ein Aufenthalt in einer Therapieeinrichtung nach § 35 BtMG nicht mehr zum Leistungsausschluss führt sowie den Krankenversicherungsschutz und die Existenzsicherung während der Therapie verbindlich zu
gewährleisten
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Grundsicherung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 23.10.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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