Regelungsvorhaben

Änderung des MessbG

Angegeben von:
Andreas Hermes – Rechtsanwaltskanzlei Andreas Hermes (R007470) am 12.11.2025

Beschreibung:
Mit der Änderung im § 6 MessbG sollen Preisobergrenzen für wettbewerbliche Messstellenbetreiber für die Sparte Strom eingeführt werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine marktgerechte und marktwirtschaftliche Ausgestaltung der Preisobergrenzen, die einen Interessenausgleich zwischen wettbewerblichen Messtellenbetreibern, Eigentümern und Mietern sicherstellt.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Im Rahmen des Auftrags zur Unterstützung der Aufträge der EUTOP Group berate ich in diversen strategischen, rechtlichen und verfassungspolitischen Fragen, analysiere Rechts- und Regulierungsfragen in der EU und ihren Mitgliedstaaten, erarbeite gutachtliche Stellungnahmen und ordne Sach- und Rechtslagen adressatengerecht ein. Dies betrifft insbesondere die Mandate Bayer AG, Techem, Deutsche Telekom AG & Uniper SE. Tätigkeiten im Sinne einer Interessenvertretung beschränken sich auf Rechtsberatung, wie z.B. die Vermittlung von sachgerechten Informationen. Dazu werden in Ausnahmefällen Kontakte zu Organen, Mitgliedern, Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages und Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien aufgenommen.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
    Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt

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