Regelungsvorhaben
Aufnahme von Legaldefinitionen zu "Systemdienlichkeit" und "Netzdienlichkeit" in § 3 EnWG
Angegeben von:
EWE AG (R001058)
am
11.11.2025
Beschreibung:
- Die Begriffe „Systemdienlichkeit“ und „Netzdienlichkeit“ müssen im Energiewirtschaftsgesetz legaldefiniert werden, um einen rechtssicheren Rahmen für aktuelle und zukünftige Anreiz- und Fördermechanismen und Rahmenbedingungen für Netzanschlüsse und -entgelte zu schaffen.
- Hierbei muss sichergestellt sein, dass laufende Förder- und Anreizmechanismen nicht negativ beeinflusst werden.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]