Regelungsvorhaben

Aufnahme von Legaldefinitionen zu "Systemdienlichkeit" und "Netzdienlichkeit" in § 3 EnWG

Angegeben von:
EWE AG (R001058) am 11.11.2025

Beschreibung:
- Die Begriffe „Systemdienlichkeit“ und „Netzdienlichkeit“ müssen im Energiewirtschaftsgesetz legaldefiniert werden, um einen rechtssicheren Rahmen für aktuelle und zukünftige Anreiz- und Fördermechanismen und Rahmenbedingungen für Netzanschlüsse und -entgelte zu schaffen. - Hierbei muss sichergestellt sein, dass laufende Förder- und Anreizmechanismen nicht negativ beeinflusst werden.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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