Regelungsvorhaben

Sicherheitsrichtlinien für Holzkohletransporte

Angegeben von:
Barbecue Industry Association Grill e.V. (R007689) am 08.11.2025

Beschreibung:
Der Transport von (Grill-)Holzkohle soll als nicht gefährliches Gut im Sinne der Gefahrgutvorschriften (IMDG-Code) ermöglicht werden, sofern klar definierte technische und sicherheitsrelevante Kriterien – insbesondere hinsichtlich Korngröße, Verpackung und Nachweisverfahren – erfüllt sind.

Betroffene Interessenbereiche (11)

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