Regelungsvorhaben
Sicherheitsrichtlinien für Holzkohletransporte
Angegeben von:
Barbecue Industry Association Grill e.V. (R007689)
am
08.11.2025
Beschreibung:
Der Transport von (Grill-)Holzkohle soll als nicht gefährliches Gut im Sinne der Gefahrgutvorschriften (IMDG-Code) ermöglicht werden, sofern klar definierte technische und sicherheitsrelevante Kriterien – insbesondere hinsichtlich Korngröße, Verpackung und Nachweisverfahren – erfüllt sind.
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu]
- Außenwirtschaft [alle RV hierzu]
- Güterverkehr [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Schienenverkehr [alle RV hierzu]
- Schifffahrt [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus" [alle RV hierzu]