Regelungsvorhaben
Aktualisierung der Anlage 1 Abschnitt 1 zu § 45b 1 bis 5 BNatSchG. Streichung nicht mehr gefährdeter bzw. kollisionsrelevanter Arten
Angegeben von:
Umwelt Management AG UMaAG (R007028)
am
06.11.2025
Beschreibung:
Im Sinne eines handlungsfähigen Staates und ambitionierten Infrastrukturprogramms regen wir eine Überarbeitung der Liste kollisionsrelevanter Arten gemäß Anlage 1 ( zu $45b Absatz 1 bis 5) an. Eine fachlich aktualisierte Liste ist unerlässlich, um die Genehmigungsprozesse für alle zentralen Infrastrukturprojekte/Energieprojekte zu beschleunigen und den Artenschutz effektiv und verhältnismäßig zu gestalten.
Zahlreiche Arten auf der bestehenden Liste zeigen stabile oder wachsende Populationen oder leben in Habitaten, die nicht mit Flächen für Infrastrukturprojekte kollidieren. Eine differenzierte Neubewertung würde die rechtlichen Unsicherheiten reduzieren, Klagerisiken minimieren und Grundlage für schnellere Verfahren schaffen – ohne Abstriche beim Schutz tatsächlich gefährdeter Arten.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Artenschutz/Biodiversität [alle RV hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Schienenverkehr [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Verteidigung" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
- Tierschutz [alle RV hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]