Regelungsvorhaben
Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
Angegeben von:
iSi Deutschland GmbH (R007680)
am
04.11.2025
Beschreibung:
iSi spricht sich für eine gezielte Regulierung von Distickstoffmonoxid innerhalb des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes aus, die Missbrauch wirksam verhindert, zugleich aber die legitime kulinarische Nutzung von Distickstoffmonoxid nicht behindert. Konkret schlägt iSi vor:
1. Festlegung der maximalen Füllmenge bei 9 Gramm statt bei 8 Gramm
2. Klarstellung der Verfügbarkeit der Füllmenge bis 9 Gramm für das Gastronomiegewerbe auch über den Versandhandel mit entsprechender Verifikation
3. Anwendung von Altersverifikationssystemen für Privatpersonen beim Versandhandel, wie beim stationären Handel nur bei Füllmenge bis 9 Gramm
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1504 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 12.10.2025 an:
-
Bundestag
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-