Regelungsvorhaben
Verpackungsgesetz
Angegeben von:
Uta Gesine Robker – Kellanova (R007677)
am
03.11.2025
Beschreibung:
Einführung einer neuen Unterkategorie in der Kategorie Papier: „verbessertes Papier“ – für Verpackungen, die mehr als 5 %, aber nicht mehr als 15 % Nicht-Papierfaseranteil enthalten. Diese Definition wäre im Einklang mit der PPWR, die in Anhang 2 eine entsprechende Klassifizierung vorsieht (5 % Nicht-Papierfasermaterial).
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]