Regelungsvorhaben

Verpackungsgesetz

Angegeben von:
Uta Gesine Robker – Kellanova (R007677) am 03.11.2025

Beschreibung:
Einführung einer neuen Unterkategorie in der Kategorie Papier: „verbessertes Papier“ – für Verpackungen, die mehr als 5 %, aber nicht mehr als 15 % Nicht-Papierfaseranteil enthalten. Diese Definition wäre im Einklang mit der PPWR, die in Anhang 2 eine entsprechende Klassifizierung vorsieht (5 % Nicht-Papierfasermaterial).

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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