Regelungsvorhaben

Änderungen der Rahmenbedingungen für den Anschluss von Batteriespeichersystemen

Angegeben von:
Avacon AG (R002655) am 28.10.2025

Beschreibung:
Batteriespeichersysteme (BESS) sollen zukünftig in ihrer Fahrweise und ihrer Verortung im Hinblick auf noch zu definierende Kategorien (netzneutral und netzdienlich) an das Stromnetz angeschlossen werden. Netzneutral soll dabei als neuer Mindeststandard festgelegt werden. Marktlich betriebene Batteriespeicher sollen zukünftig nur noch in Netzebene 2 angeschlossen werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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