Regelungsvorhaben
Primat der Fach- und Teillosvergabe im Vergabebeschleunigungsgesetz
Angegeben von:
Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern (R003000)
am
27.10.2025
Beschreibung:
Grundsätzlich hält die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf am Primat der Fach- und Teillosvergabe fest. Allerdings gibt es auch Stimmen, die das Primat der Fach- und Teillosvergabe grundsätzlich aufweichen wollen, indem „zeitliche Gründe“ generell als Abweichungsmöglichkeit eingeführt und der Grundsatz der Erforderlichkeit gestrichen werden. Damit würde die Gesamtvergabe unabhängig von Mitteln des Sondervermögens künftig die Regel. Eine solche Aushebelung des Primats der Fach- und Teillosvergabe wäre ein eklatanter Verstoß gegen den Koalitionsvertrag. Gesamtvergaben mit überproportionalen Losen oder ÖPP-Modellen würden fast das komplette heimische Baugewerbe sowie das regionale Handwerk systematisch ausschließen.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 380/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Handwerk [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]