Regelungsvorhaben

Änderung des MessbG

Angegeben von:
Volkmar Vogel (R005605) am 24.10.2025

Beschreibung:
Mit der Änderung im § 6 MessbG sollen Preisobergrenzen für wettbewerbliche Messstellenbetreiber für die Sparte Strom eingeführt werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine marktgerechte und marktwirtschaftliche Ausgestaltung der Preisobergrenzen, die einen Interessenausgleich zwischen wettbewerblichen Messtellenbetreibern, Eigentümern und Mietern sicherstellt.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Im Rahmen des Auftrags zur Unterstützung der Aufträge der EUTOP Group werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien sowie mit dem Deutschen Bundestag zur Sachstandsaufklärung sowie etwaiger Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der beauftragenden Organisationen zu vermitteln. Dies betrifft insbesondere die EUTOP-Mandate British American Tobacco (Industrie) GmbH, Exxon Mobil Central Europe Holding, Wirtschaftsprüferkammer, Zentralverband Oberflächentechnik e.V., Techem, VTG GmbH, EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG, PPF Group N.V., Deutsche Post AG, Daimler Truck AG, Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG, Amadeus IT Group, SA, TÜV SÜD AG, Skoda Transportation a.s. und Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
    Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt

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