Regelungsvorhaben
Beibehaltung der rechtlichen Einstufung von Elektrofahrrädern (EPAC) als Fahrräder und Ausschluss von der Typgenehmigungspflicht
Angegeben von:
ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie (R003369)
am
21.10.2025
Beschreibung:
Sicherstellung, dass Elektrofahrräder (EPACs nach DIN EN 15194) weiterhin rechtlich als Fahrräder eingestuft bleiben und nicht unter die Typgenehmigungspflicht gemäß Verordnung (EU) Nr. 168/2013 fallen. Das Regelungsvorhaben betrifft die Beibehaltung der derzeitigen Rechtslage, nach der EPACs von der Typgenehmigungspflicht ausgenommen sind. Ziel ist es, die Gleichstellung von EPACs mit Fahrrädern im europäischen und nationalen Rechtsrahmen dauerhaft zu erhalten.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.09.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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