Regelungsvorhaben

Beibehaltung der rechtlichen Einstufung von Elektrofahrrädern (EPAC) als Fahrräder und Ausschluss von der Typgenehmigungspflicht

Angegeben von:
ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie (R003369) am 21.10.2025

Beschreibung:
Sicherstellung, dass Elektrofahrräder (EPACs nach DIN EN 15194) weiterhin rechtlich als Fahrräder eingestuft bleiben und nicht unter die Typgenehmigungspflicht gemäß Verordnung (EU) Nr. 168/2013 fallen. Das Regelungsvorhaben betrifft die Beibehaltung der derzeitigen Rechtslage, nach der EPACs von der Typgenehmigungspflicht ausgenommen sind. Ziel ist es, die Gleichstellung von EPACs mit Fahrrädern im europäischen und nationalen Rechtsrahmen dauerhaft zu erhalten.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2510210022 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 30.09.2025 an:

Nach oben blättern