Regelungsvorhaben

Die Spezielle Kinder- und Jugendmedizin resp. Kinder- und Jugenchirurgie sind als Leistungsgruppe im KHAG zu etablieren

Angegeben von:
Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKinD) (R003543) am 21.10.2025

Beschreibung:
Bei Wegfall der LG 16 und 47 ist die Leistungsdarstellung in den verbleibenden pädiatrischen und kinder-/jugendchirurgischen LG ungenügend und entspricht nicht der Versorgungsrealität. Die fehlenden Spezialisierungen bedrohen die Qualität und Sicherheit der Behandlung junger Patientinnen und Patienten. Die pädiatrischen und kinder-/jugendchirurgischen Subdisziplinen sind innerhalb der LG vollumfänglich abzubilden. Die LGn sind sowohl Planungsinstrument als auch zukünftig über die Vorhaltekosten ein Teil der DRG-Erlöse für die jeweilige Klinik. In der jetzigen Ausgestaltung der pädiatrischen Leistungsgruppen (ohne LG 16 und LG 47) im KHAG Gesetzentwurf werden die Patienten entsprechend des InEK-Groupers nicht ganz sicher der LG 15 bzw. 46 zugeordnet. Das muss sichergestellt werden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

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