Regelungsvorhaben
Vorhaltepauschalen für Kinderkliniken als Grundsicherung ohne DRG-Bezug
Angegeben von:
Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKinD) (R003543)
am
21.10.2025
Beschreibung:
Vorhaltepauschalen für Kliniken/Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin sind dringend notwendig, allerdings nicht in der o.g. Form mit Abhängigkeit von ökonomischen Triggern. Kliniken/Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin benötigen eine finanzielle Basis-/Grundabsicherung zur Aufrechterhaltung einer „Versorgungsbereitschaft“ (staatliche Daseinsfürsorge). Dies bedeutet eine Vollfinanzierung der strukturellen Mindest-Vorhaltungen für die im Landeskrankenhausplan vorgesehenen Leistungsgruppen.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]