Regelungsvorhaben

Vorhaltepauschalen für Kinderkliniken als Grundsicherung ohne DRG-Bezug

Angegeben von:
Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKinD) (R003543) am 21.10.2025

Beschreibung:
Vorhaltepauschalen für Kliniken/Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin sind dringend notwendig, allerdings nicht in der o.g. Form mit Abhängigkeit von ökonomischen Triggern. Kliniken/Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin benötigen eine finanzielle Basis-/Grundabsicherung zur Aufrechterhaltung einer „Versorgungsbereitschaft“ (staatliche Daseinsfürsorge). Dies bedeutet eine Vollfinanzierung der strukturellen Mindest-Vorhaltungen für die im Landeskrankenhausplan vorgesehenen Leistungsgruppen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

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