Regelungsvorhaben
Tabaksteuer: geltende Regelung fortschreiben, Steuererhebung digitalisieren
Angegeben von:
Volkmar Vogel (R005605)
am
21.10.2025
Beschreibung:
Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen mit der Folge einer Steigerung des illegalen Handels vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden. Unterstützung der Einführung einer digital gestützten Steuererhebung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung resp. eines digitalen Steuerzeichens zur Authentifizierung der Echtheit des versteuerten Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Auftrag
Im Rahmen des Auftrags zur Unterstützung der Aufträge der EUTOP Group werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien sowie mit dem Deutschen Bundestag zur Sachstandsaufklärung sowie etwaiger Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der beauftragenden Organisationen zu vermitteln. Dies betrifft insbesondere die EUTOP-Mandate British American Tobacco (Industrie) GmbH, Hitachi Energy AG, Wirtschaftsprüferkammer, Techem, VTG GmbH, EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG, PPF Group N.V., Deutsche Post AG, Daimler Truck AG, Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG, Amadeus IT Group, SA, Skoda Transportation a.s. und Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft.
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt -