Regelungsvorhaben

Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG)

Angegeben von:
BKJPP Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland eV (R007652) am 20.10.2025

Beschreibung:
Die bisherigen "Verschiebebahnhöfe" für KJ mit verschiedenen Beeinträchtigungen aufgrund zweier getrennter Leistungskataloge sind unhaltbar. Daher wird der GE begrüßt. Die Verschiebung von psychotherapeutischen Leistungen im Sinne der Richtlinien-Psychotherapie im SGB V hin zu SGB VIII finanzierten Psychotherapien wird kritisch gesehen. Eine Trennung von Stellungnahmeerbringer und Leistungserbringer wird als essentiell betrachtet. Bei §38 c (3) wird empfohlen, "im Einzelfall" zu ersetzen durch "bei Notwendigkeit" o.ä. Auslandsmaßnahmen werden als "ultima ratio" angesehen, wobei geprüft werden sollte, ob währenddessen die Rechte der Patient:innen gewahrt bleiben. Hinsichtlich der Verfahrenslots:innen wird die Entfristung des § 10b SGB VIII-RefE begrüßt.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz; IKJHG) Datum des Referentenentwurfs: 16.09.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2508060009 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 01.10.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

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