Regelungsvorhaben
Evaluierung des Waffengesetzes
Angegeben von:
Bundesverband der Paintball Industrie e.V. (R007645)
am
16.10.2025
Beschreibung:
Die 7,5-Joule-Grenze nach § 2 Abs. 3 WaffG stammt aus den 1970er-Jahren und berücksichtigt keine Paintballmarkierer mit Sollbruchkugeln, die nicht in den Körper eindringen. Eine Anhebung auf 12 Joule wäre sachgerecht und international üblich (z. B. UK, Österreich).
Auf genehmigten Paintball-Schießstätten (§ 27 WaffG) gilt trotz klarer Rechtslage uneinheitlich eine Altersgrenze zwischen 12 und 16 Jahren – wir fordern hier bundesweite Einheitlichkeit und Rechtssicherheit.
Zugleich befürworten wir die Beibehaltung der technischen Prüfungen und des F-Kennzeichens als Schutz vor unsicheren Importen und Ausdruck verantwortungsvoller Branchenstandards.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Verteidigung" [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 02.10.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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