Regelungsvorhaben

Anpassungen des Waffengesetzes zur sachgerechten Regulierung von Paintball-Markierern und Altersgrenzen

Angegeben von:
Bundesverband der Paintball Industrie e.V. (R007645) am 16.10.2025

Beschreibung:
Die 7,5-Joule-Grenze nach § 2 Abs. 3 WaffG stammt aus den 1970er-Jahren und berücksichtigt moderne Paintball-Markierer mit bruchsensiblen Farbkugeln nicht, die konstruktionsbedingt nicht in den Körper eindringen. Eine Anhebung auf 12 Joule wäre sachgerecht und entspricht internationalen Standards (z. B. UK, Österreich). Auf genehmigten Paintball-Schießstätten nach § 27 WaffG bestehen uneinheitliche Altersgrenzen zwischen 12 und 16 Jahren, was zu Rechts- und Planungssicherheitsproblemen führt. Daher wird eine bundeseinheitliche Regelung angestrebt. Der Verband befürwortet die Beibehaltung der technischen Prüfverfahren und des F-Kennzeichens zum Schutz vor unsicheren Importen und zur Sicherung der technischen Standards.

Betroffene Interessenbereiche (7)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2510080017 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 02.10.2025 an:

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