Regelungsvorhaben
Schaffung eines planungssicheren Rahmens im Umweltrecht
Angegeben von:
Prof. Dr. Wolfgang Herrmann (R000631)
am
16.10.2025
Beschreibung:
Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften (2025) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 22.07.2025 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]