Regelungsvorhaben
Schaffung eines planungssicherhen Rahmens im Umweltrecht
Angegeben von:
Clemens Neumann (R000986)
am
16.10.2025
Beschreibung:
Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften (2025) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 22.07.2025 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
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Auftrag
Im Rahmen des Auftrags zur Unterstützung der Aufträge der EUTOP Group werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien sowie mit dem Deutschen Bundestag zur Sachstandsaufklärung sowie etwaiger Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der beauftragenden Organisationen zu vermitteln. Dies betrifft insbesondere die EUTOP-Mandate Alzchem Trostberg GmbH, EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG, Bayer AG, Südzucker AG und British American Tobacco (Industrie) GmbH.
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt -