Regelungsvorhaben

Anpassung der §34a-Pflicht im Sicherheitsgewerbegesetz an die Notwendigkeiten der Veranstaltungswirtschaft.

Angegeben von:
LiveMusikKommission (LiveKomm) (R001341) am 08.10.2025

Beschreibung:
Im Sicherheitsgewerbegesetz soll geregelt werden, das Personal, das mit Bewachungstätigkeiten zu tun hat, eine Eignungsprüfung nach §34a abgelegt haben muss. Dies betrifft dann auch Mitarbeitende, die z.B. die Garderobe bewachen oder Publikum an den Sitzplatz begleiten. Hier muss genauer definiert werden, was Bewachungstäigkeit bedeuteten soll, weil ansonsten die Veranstaltungswirtschaft, Sportveranstaltungen und auch die Hotellerie nicht mehr arbeitsfähig sind, da es weder so viele Scheininhaber gibt, noch soviel Menschen diese Prüfung ablegen wollen, noch die IHK in der Lage ist, kurzfristig so viele Prüfungen abzunehmen. Zudem ist es für einfache Ordnungsaufgaben auch nicht nötig.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes Datum des Referentenentwurfs: 31.07.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

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