Regelungsvorhaben
Fehlanreize und Lock-in-Effekte für Biomethan verhindern
Angegeben von:
E.ON SE (R002309)
am
07.10.2025
Beschreibung:
Vor dem Hintergrund der Transformation des Gasnetzes und der wirtschaftlichen Effizienz des Netzbetriebs ist es geboten, dass das Anschlussregime der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) zeitnah ausläuft. Eine rechtliche Folgeregelung ist lediglich für die Kostenwälzung der Anschlusskosten erforderlich. Mit dem Auslaufen der GasNZV wird ein überholtes Fördersystem beendet. Spätestens ab 2026 gelten die allgemeinen Regeln des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die verschärften THG-Mindestanforderungen durch die RED III-Umsetzung drohen, Biomethan-KWK-Bestandsanlagen unnötig aus dem Markt zu drängen. Die Bundesregierung sollte Bestandsanlagen eine praktikable Übergangsregelung einräumen.
- Energienetze [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.10.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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