Regelungsvorhaben
Zulassung als Ausbilder für Rechtsfachwirte bzw. Bachelor Professional
Angegeben von:
Forum Deutscher Rechts- und Notarfachwirte e.V. (R007597)
am
04.10.2025
Beschreibung:
Mit erfolgreichem Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt (eingestuft im DQR Stufe 6) sind sie gem. § 9 RechtsfachwPrV von der Ablegung des schriftlichen Teils der Ausbildereignung befreit.
Geprüfte Rechtsfachwirte können zusätzlich den praktischen Teil der Ausbildereignung ablegen, um Auszubildende, die den Beruf zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten erlernen, verantwortlich ausbilden zu können. In der Praxis ist ihnen dies jedoch trotz AEVO Prüfung verwehrt..
Gemäß der ReNoPatAusb-FachEigVerordnung aus dem Jahre 2005 besitzt die fachliche Eignung für die Ausbildung ausschließlich, wer zur Rechtsanwaltschaft zugelassen ist. Somit ist es Rechtsfachwirten derzeit verwehrt, Auszubildende in ihrem eigenen Beruf verantwortlich auszubilden.
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu]
- Berufliche Bildung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]