Regelungsvorhaben

Erhalt von Phosphorwasserstoff und phosphorwasserstoffbildenden Verbindungen als Pflanzenschutzmittel und in Biozidprodukten

Angegeben von:
Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V. (R003158) am 30.09.2025

Beschreibung:
Phosphorwasserstoff (Phosphin) ist als Begasungsmittel im Vorratsschutz aufgrund der Wirksamkeit gegen alle Entwicklungsstadien von Vorratsschädlingen, der Rückstandsfreiheit und Wirtschaftlichkeit alternativlos. Die EFSA-Stellungnahme vom 15. 01. 2025 konnte wegen Unsicherheiten zur Genotoxizität keine toxikologischen Referenzwerte ableiten, was eine Risikobewertung & eine Wiederzulassung als Pflanzenschutzmittel verhindert. Ein Verbot hätte gravierende Auswirkungen auf Lebensmittelsicherheit, Wettbewerbsfähigkeit Lebensmittelwirtschaft und den Export, da viele Drittstaaten Phosphin-Begasungszertifikate verlangen. Die Branche fordert eine erneute Mandatierung der EFSA zur Ableitung toxikologischer Referenzwerte und ein harmonisiertes Vorgehen im Biozid- und Pflanzenschutzmittelrecht.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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