Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Erhalt von Phosphorwasserstoff und phosphorwasserstoffbildenden Verbindungen als Pflanzenschutzmittel und in Biozidprodukten

Angegeben von:
Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V. (R003158) am 30.09.2025

Beschreibung:
Phosphorwasserstoff (Phosphin) ist als Begasungsmittel im Vorratsschutz aufgrund der Wirksamkeit gegen alle Entwicklungsstadien von Vorratsschädlingen, der Rückstandsfreiheit und Wirtschaftlichkeit alternativlos. Die EFSA-Stellungnahme vom 15. 01. 2025 konnte wegen Unsicherheiten zur Genotoxizität keine toxikologischen Referenzwerte ableiten, was eine Risikobewertung & eine Wiederzulassung als Pflanzenschutzmittel verhindert. Ein Verbot hätte gravierende Auswirkungen auf Lebensmittelsicherheit, Wettbewerbsfähigkeit Lebensmittelwirtschaft und den Export, da viele Drittstaaten Phosphin-Begasungszertifikate verlangen. Die Branche fordert eine erneute Mandatierung der EFSA zur Ableitung toxikologischer Referenzwerte und ein harmonisiertes Vorgehen im Biozid- und Pflanzenschutzmittelrecht.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Nach oben blättern