Regelungsvorhaben
Erhalt von Phosphorwasserstoff und phosphorwasserstoffbildenden Verbindungen als Pflanzenschutzmittel und in Biozidprodukten
Angegeben von:
Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V. (R003158)
am
30.09.2025
Beschreibung:
Phosphorwasserstoff (Phosphin) ist als Begasungsmittel im Vorratsschutz aufgrund der Wirksamkeit gegen alle Entwicklungsstadien von Vorratsschädlingen, der Rückstandsfreiheit und Wirtschaftlichkeit alternativlos. Die EFSA-Stellungnahme vom 15. 01. 2025 konnte wegen Unsicherheiten zur Genotoxizität keine toxikologischen Referenzwerte ableiten, was eine Risikobewertung & eine Wiederzulassung als Pflanzenschutzmittel verhindert. Ein Verbot hätte gravierende Auswirkungen auf Lebensmittelsicherheit, Wettbewerbsfähigkeit Lebensmittelwirtschaft und den Export, da viele Drittstaaten Phosphin-Begasungszertifikate verlangen. Die Branche fordert eine erneute Mandatierung der EFSA zur Ableitung toxikologischer Referenzwerte und ein harmonisiertes Vorgehen im Biozid- und Pflanzenschutzmittelrecht.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Lebensmittelsicherheit [alle RV hierzu]