Regelungsvorhaben
Erhalt der befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) als Instrument des betrieblichen Schadnagermanagements in Deutschland
Angegeben von:
Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V. (R003158)
am
30.09.2025
Beschreibung:
Die befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) ist ein zentrales Instrument zur Sicherung der Hygiene und Lebensmittelsicherheit in der Lebensmittel- und Futtermittelwirtschaft. Die angekündigte Abschaffung durch die BAuA ab 1. 1. 2026 würde die Betriebe in ihrer Fähigkeit zur Schädlingsprävention stark einschränken u. gefährdet die Einhaltung gesetzlicher Hygienevorgaben. Alternative Methoden (Schlagfallen, visuelle Kontrollen) bieten nicht die gleiche Wirksamkeit und Prävention. Ein pauschales Verbot der BUD wäre unverhältnismäßig mit gravierende Folgen für Lebensmittelsicherheit, Verbraucherschutz & die Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittel- und Futtermittelwirtschaft. Eine differenzierte Bewertung und Erhalt der BUD unter fachkundiger Anwendung ist daher Forderung der Verbändeallianz.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Lebensmittelsicherheit [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]