Regelungsvorhaben
Praxisgerechte Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes
Angegeben von:
Deutsche Bahn (R001662)
am
30.09.2025
Beschreibung:
Praxisgerechte Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes
Die DB setzt sich dafür ein, dass ihr und dem Verkehrsträger Schiene kein Wettbewerbsnachteil durch die Vorgaben des KRITIS-Dachgesetzes entstehen. Anpassungsbedarf sieht die DB insbesondere bei der Verwendung einheitlicher Begrifflichkeiten in KRITIS und NIS2-UmsuCG. Dies gilt insbesondere bei der Bestimmung kritischer Anlagen sowie bei den Resilienzmaßnahmen.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 01.09.2025 Federführendes Ministerium: BMI [alle RV hierzu]
- Schienenverkehr [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 04.09.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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