Regelungsvorhaben

Startup-Ausnahmetatbestand im Tariftreuegesetz

Angegeben von:
Bundesverband Deutsche Startups e.V. (R002111) am 30.09.2025

Beschreibung:
Forderung nach einem Startup-Ausnahmetatbestand im Tariftreuegesetz. Ziel ist die Sicherung von Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit junger Unternehmen durch Berücksichtigung ihrer flexiblen Arbeitskultur und Beteiligungsmodelle. Eine starre Tarifbindung würde unverhältnismäßigen Aufwand erzeugen, den Bedürfnissen der Mitarbeitenden widersprechen und Startups faktisch von der Bundesvergabe ausschließen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1941 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) 1. Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMAS): Tariftreuegesetz (Vorgang)
    Referentenentwurf (BMWE): Tariftreuegesetz (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2509300176 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

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