Regelungsvorhaben

Pfad der Krankenhausreform fortsetzen - Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)

Angegeben von:
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) (R001928) am 30.09.2025

Beschreibung:
Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) verfolgt das Bundesministerium für Gesundheit das Ziel, das zum 01.01.2025 in Kraft getretene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zu überarbeiten und die praktische Umsetzung der Krankenhausreform zu erleichtern. Dass das KHAG nicht grundlegend vom in der vergangenen Legislaturperiode eingeschlagenen Pfad abweicht, ist richtig; allerdings schränken die großzügigeren Ausnahmeregelungen und Kooperationsmöglichkeiten das ursprüngliche Ziel der Reform erheblich ein.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/2512 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (5)

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